DAS INPOL-VERZEICHNIS
Das Inpol-Verzeichnis ist ein Fahndungscomputer beim Bundesgrenzschutz.
Hier können auf richterliche Anordnung hin, Daten von Kindern aufgenommen werden, die von
Kindesentführung bedroht sind.
Es gibt 3 Möglichkeiten der Ausschreibung:
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eine geschützte Ausschreibung, bei der nur der Bundesgrenzschutz Zugriff auf die Daten hat und in die
auch die Daten des mutmaßlichen Täters aufgenommen werden können,
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eine offene Ausschreibung, bei der darüber hinaus auch die bundesdeutsche Polizei Zugriff hat
und in die nur die Daten des Kindes aufgenommen werden und
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eine offene Ausschreibung in Verbindung mit dem Schengen Informationssystem (SIS), bei dem alle
Grenzschutzbehörden der Schengenstaaten Zugriff haben. Auch hier werden zunächst nur die Daten
des Kindes aufgenommen.
Zu den Schengenstaaten gehören z.Z: Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Österreich,
Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland.
Grenzschutzdirektion
Postfach 1644
56016 Koblenz
Tel.: 0261- 3990